Wende im Fall des Leihmutter-Babys Gammy: Zwillingsschwester Pipah bleibt in Australien

Weil der australische Vater wegen Pädophilie verurteilt ist, wollte die thailändische Leihmutter die zweijährige Pipah zu sich holen. Ein Gericht hat nun jedoch geurteilt, dass das Mädchen bei seinen leiblichen Eltern bleiben darf.

Der Fall des thailändischen Leihmutter-Babys Gammy beschäftigt weiter die Justiz: Ein australischer Richter hat entschieden, dass die zweijährige Pipah trotz eines Missbrauchsurteils gegen den biologischen Vater bei seinen leiblichen Eltern bleiben darf.

In einer fast 300 Seiten umfassenden Urteilsbegründung argumentierte Richter Stephen Thackray, es sei unverantwortlich, das Kind der „einzigen Familie, die es kennt“, wieder zu entreißen, um es ihm völlig fremden Menschen anzuvertrauen.

Der Fall „Gammy“ hatte international für Empörung gesorgt, als im August 2014 bekannt geworden war, dass ein australisches Paar Pipahs Zwillingsbruder mit Down-Syndrom und einem Herzfehler bei seiner Leihmutter in Thailand gelassen und nur dessen Zwillingsschwester mitgenommen hatte.

Pipah hat inzwischen die australische Staatsbürgerschaft. IhreLeihmutter versuchte im vergangenen Jahr, Pipah zu sich zurückzuholen, nachdem sie erfahren hatte, dass der biologische Vater wegen Pädophilie verurteilt ist. Richter Thackray urteilte nun jedoch, dass er keine Gefährdung des Kindes sehe. Nach Ansicht von Experten sei das Risiko einer Schädigung des Kindes in seinem Elternhaus gering, dagegen sei das Risiko einer Schädigung durch ein Herausreißen aus den bestehenden familiären Bindungen hoch.

Außerdem muss sich der Vater Auflagen beugen: Er darf nicht mit dem Kind allein sein und das Paar muss die Kinderschutzbehörde jederzeit über seine aktuelle Adresse informieren. Thackray urteilte zudem, dass das Ehepaar den Zwillingsbruder nicht zurückgelassen habe, sondern dass es der Wunsch der Leihmutter gewesen sei, den Jungen bei sich zu behalten.

Das Paar hatte seinerzeit angegeben, dass es auch den kleinen Jungen nach Australien hätten holen wolle. Aus Angst, die Leihmutter könnte ihnen die Zwillingsschwester wegnehmen, seien sie aus Thailand zunächst nur mit dem Mädchen abgereist – allerdings hatten sie ihrer Ausreise zufolge nach eigenen Angaben auch keinen Kontakt mehr zu Gammy gesucht.

Quelle:http://www.spiegel.de/panorama/justiz/leihmutter-baby-gammy-zwillingsschwester-pipah-bleibt-in-australien-a-1087178.html